Datenschutzhinweise für Webseiten
Bei jedem Aufruf einer Webseite werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Gemäß den Informationspflichten der Artikel 12-14 EU-Datenschutzgrundverordnung besteht die Pflicht, die User über die Datenverarbeitung zu informieren.
Auf Webseiten müssen daher Datenschutzhinweise bereitgestellt werden, die von jeder Seite mit einem „Klick“ zu erreichen sind. Die Informationen müssen in allgemein verständlicher Form und zu Beginn des Nutzungsvorgangs erfolgen.
Fehlende oder unvollständige Datenschutzhinweise sind ein Verstoß gegen die DSGVO und können mit einem Bußgeld belegt werden.
Gern unterstütze ich Sie bei Ihrer Datenschutzhinweisen.
Meine Leistungen im Überblick
Meine Zertifizierungen
im Datenschutzsumfeld
- Datenschutzbeauftragter nach GDPR und BDSG-neu
[Bitkom Akademie] - Qualifizierter IT-Risikomanager nach ISO 31000 / ONR 49003
[DGI Deutsche Gesellschaft für Informationssicherheit AG] - KI Compliance Beauftragter
[Bitkom Akademie]